Um ein Darlehen abzulösen kann eine Lebensversicherung abgeschlossen werden, mit deren Erlebensfallkapital ein Darlehen zurückgezahlt werden kann. Hier wird die Versicherungsdauer auf die Darlehenslaufzeit abgestimmt. Das Darlehen wird während der Laufzeit nicht getilgt (Tilgungsaussetzung), d.h. es fallen nur Zinsen in gleichbleibender Höhe sowie die Versicherungsbeiträge an. Mit Fälligkeit der Lebensversicherung wird das Darlehen in voller Höhe abgelöst.
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Tilgungsversicherung