Eine spezielle Form der Darlehensrückzahlung ist die Tilgungsaussetzung. In diesem Fall werden während der Laufzeit keine Tilgungs- sondern lediglich die Zinsleistung entrichtet sowie die laufenden Beiträge zur verpfändendenden Lebensversicherung erbracht. Mit Hilfe der fälligen Versicherungsleistung kann nach Ablauf der Lebensversicherung das Baudarlehen abgelöst und dieses somit ganz oder zumindestens teilweise getilgt werden.
Unter bestimmten Umständen können die Beiträge zur Lebensversicherung als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die Tilgungsaussetzung bietet sich speziell bei vermieteten Immobilien an, weil hier die Zinsen während der Zinsfestschreibung gleich hoch bleiben, d.h. die Werbungskosten bezüglich der absetzbaren Schuldzinsen konstant bleiben.
Zudem ist eine Risikoabdeckung, z. B. gegen Berufsunfähigkeit vereinbar.
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Tilgungsaussetzung Lebensversicherung