Der Rückkaufswert ist der Betrag, der im Falle einer vor Fälligkeitsdatum gekündigten Versicherung an den Versicherten ausgezahlt wird. Der Rückkaufswert errechnet sich mit Hilfe der Summe der gezahlten Beiträge abzüglich Abschlusskosten, Risikoprämien und Stornogebühr. Der Rückkaufswert steigt mit zunehmemder Laufzeit und Höhe der eingezahlten Beiträge natürlich an.
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Rückkaufswert Lebensversicherung