Lebensversicherungen

Direktversicherung der betrieblichen Altersvorsorge

  Direktversicherung betriebliche Altersvorsorge


Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Es gibt derzeit insgesamt fünf zulässige Durchführungswege, darunter u.a. die Direktversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers bei einem in Deutschland zugelassenen Lebensversicherer abgeschlossen wurde. Finanziert wird diese betriebliche Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer selbst bzw. seine Hinterbliebenen. Die Rentenzahlungen müssen als sonstige Einkünfte mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Vorteile der Direktversicherung liegen in den Steuerersparnissen sowie Einsparungsmöglichkeiten bei Sozialversicherungsabgaben während der Ansparphase. So sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West (Stand 2007) steuerfrei, weiterhin müssen keine Sozialabgaben auf die Beiträge zur Direktversicherung entrichtet werden aufgrund der Entgeltumwandlung.

VERGLEICHSANGEBOT LEBENSVERSICHERUNG

 

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