Lebensversicherungen

Depoteinzahlungen

  Depoteinzahlungen Lebensversicherung


Lebensversicherer offerieren u.a. als Zahlungsvariante die Depotzahlung. Bei dieser Methode werden die Versicherungsbeiträge im Voraus entweder per Einmalzahlung oder in Raten auf ein eigens angelegtes Beitragsdepot beim Versicherer eingezahlt, dieser zieht dann bei Fälligkeit die Beiträge von dort ein. Die erwirtschafteten Zinsen unterliegen der Kapitalertragssteuerpflicht, i.d.R. allerdings nur, wenn das Guthaben gänzlich in die Versicherung fließt und mindestens eine 5-jährige Beitragszahlung sowie eine 12-jährige Vertragslaufzeit besteht. Bei Kündigung oder bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles wird neben der Versicherungssumme der Überschussanteil an den Begünstigten/Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Weitere Informationen zu Thema Depotzahlungen finden Sie unter Beitragsdepot.

VERGLEICHSANGEBOT LEBENSVERSICHERUNG

 

‹‹ Zurück zu Kapitel -D-

Extern: Versicherungscheck