Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehalts durch Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren und von den Vergünstigungen zu profitieren. Dabei bietet die betriebliche Altersvorsorge viele Vorteile. Die betriebliche Altersvorsorge wird aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers finanziert, dies führt zu Steuervorteilen im Bereich der Sozialabgaben.
Es gibt folgende fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, zwischen denen der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber entscheiden kann:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
‹‹ Zurück zu Kapitel -B-
Betriebliche Altersvorsorge