Für Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden (Altverträge) und für die mindestens ein Beitrag vor diesem Zeitpunkt gezahlt wurde, bleiben nach 2005 weiterhin zweifach steuerlich begünstigt. Zum einen sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar, zum anderen ist die Ablaufleistung in Form einer Kapitalzahlung steuerfrei.
Erträge aus Kapitalbildenden Lebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen werden, müssen zur Hälfte versteuert werden, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr des Versicherten stattfindet. Wenn die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten erfolgt, gilt die volle Steuerpflicht.
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