ZusatzversicherungenKapitalversicherungen und Rentenversicherungen mit vereinbarten Todesfallleistungen können in der Regel durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Diese Zusatzversicherungen bilden mit der Hauptversicherung eine Einheit. Dies bedeutet, dass die Zusatzversicherung nicht ohne Hauptversicherung geführt werden kann. Die Leistungen sind an die Hauptversicherung gebunden, somit gelten Veränderungen des Hauptvertrages auch entsprechend für die Zusatzversicherung.
Unfallversicherung (Unfallzusatzversicherung)Die Unfallzusatzversicherung sieht vor, dass zusätzlich zu der Leistung aus der Hauptversicherung eine Leistung in gleicher Höhe fällig wird. Die doppelte Summe wird fällig, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls verstirbt. Generell gilt: Der Unfall bzw. der Unfalltod müssen während der Vertragsdauer eingetreten sein, um die vertraglichen Leistungen erhalten zu können, ansonsten wird der Versicherer von der Leistung frei. Die Versicherungssumme der Unfallzusatzversicherung wird immer sofort fällig, auch wenn die Leistung aus dem entsprechenden Hauptvertrag erst später erfolgt.
Berufsunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung)Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung befreit den Versicherungsnehmer von der Beitragszahlung für die Hauptversicherung und die Berunfsunfähigkeit-Zusatzversicherung, wenn der Versicherte berufsunfähig wird. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist es möglich, für die Dauer der Berufsunfähigkeit die Zahlung einer Rente zu vereinbaren. Versicherungs- und Leistungsdauer können höchstens auf das Endalter 65 abgeschlossen werden, so dass BUZ-Renten maximal bis zum 65. Lebensjahr gezahlt werden.
PflegezusatzversicherungMitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind selbstverständlich auch gesetzlich pflegeversichert. Allerdings deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die entstehenden Kosten in den meisten Fällen nicht vollständig ab. Ein Pflegeplatz kostet Sie rund 3000 Euro im Monat. Von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhalten Sie aber höchstens etwa 1.500 Euro im Monat, z.B. damit Sie nach den notwendigen Pflegekriterien die Wohnung einrichten. Die Lücke in Ihrer Pflegeversorgung beträgt monatlich somit etwa die Hälfte der tatsächlichen Kosten. Diese Lücke können Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen.
