Lebensversicherungen

Informationen rund um Lebensversicherungen.
Fondsgebundene Lebensversicherung - Kapital-Lebensversicherung - Risiko-Lebensversicherung - Lebensversicherung vergleichen

 Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die vertraglichvereinbarte Todesfallsumme an die Bezugsberechtigten aus. Die Risiko-Lebensversicherung kann verwendet werden, um zum Beispiel:
  • Verbindlichkeiten zu sichern
  • wirtschaftlich abhängige Angehörige abzusichern
Der Beitrag der Risiko-Lebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit der Versicherung.

  Kapital-Lebensversicherung

Mit der Kapital-Lebensversicherung sichern Sie Ihre eigene Altersvorsorge bzw. im Todesfall die finanzielle Zukunft Ihrer Hinterbliebenen ab.

Die Kapital-Lebensversicherung zahlt bei Tod des Versicherten an dessen Hinterbliebene. Lebt der Versicherte bei Vertragsende noch, erhält er zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine einmalige Kapitalzahlung, jedoch frühestens ab dem 60. Lebensjahr sowie einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten. Die Kapital-Lebensversicherung ist im Prinzip ein Ratensparvertrag mit untergeordnetem Todesfallschutz. Das zeigt sich vor allem darin, dass normalerweise mehr als 90 Prozent des Beitrags für die Kapitalbildung verwendet wird.

Fondsgebundene LebensversicherungFondsgebundene Lebensversicherung

Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination aus einer Risiko-Lebensversicherung und einem langfristigen Sparvertrag in Investmentfonds.
Ein Teil der Beiträge (Sparanteil) wird als Kapitalanlage permanent in Fonds-Anteilen angelegt. Die angesammelten Fonds-Anteile werden ausgehändigt oder deren Wert in Geld ausgezahlt.
Ein Teil der Beiträge wird bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung einbehalten, um daraus die Versicherungssummen für die Todesfälle zu bezahlen. Stirbt der Versicherte in der Spar-Phase, wird eine fest vereinbarte Geldsumme (Versicherungssumme) ausgezahlt. Sollte das Fonds-Guthaben einen höheren Wert als die Versicherungssumme haben, wird das Fonds-Guthaben ausgezahlt.

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