Kapitalversicherungenbilden außer einer Absicherung der Hinterbliebenen auch Rücklagen für das Alter (auch bei Beamten), die man nach Ablauf der Laufzeit als eine monatliche Rente oder als Kapital (Einmalbetrag) beziehen kann.
KapitallebensversicherungMit der Kapitallebensversicherung (englische Lebensversicherung) sichern Sie Ihre eigene Altersvorsorge bzw. im Todesfall die finanzielle Zukunft Ihrer Hinterbliebenen ab.
Die Kapitallebensversicherung zahlt beim Tod an die Hinterbliebenen des Versicherten oder bei Vertragsende an den Versicherungsnehmer. Er erhält er an dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine einmalige Kapitalzahlung, frühestens jedoch ab dem 60. Lebensjahr und nach einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten. Die Kapitallebensversicherung ist im Prinzip also ein Ratensparvertrag mit übergeordnetem Todesfallschutz. Das zeigt sich auch darin, dass normalerweise mehr als 90 Prozent des Beitrags für die Kapitalbildung verwendet werden.
Fondsgebundene LebensversicherungDie fondsgebundene Lebensversicherung ist eine gemischte Versicherung, deren Leistung von der Wertentwicklung eines besonderen Vermögens(=Fond) abhängt. Der Versicherungsnehmer entrichtet einen festgelegten gleichbleibenden Beitrag, wobei der entsprechende Sparanteil in Fondsvermögen angelegt wird. Die Entscheidung über die Fondsauswahl liegt beim Versicherungsnehmer.
Ein Teil der Beiträge der fondsgebundenen Lebensversicherung wird einbehalten, um daraus die Versicherungssummen für die Todesfälle zu bezahlen. Stirbt der Versicherte in der Spar-Phase, wird eine fest vereinbarte Geldsumme (Versicherungssumme) ausgezahlt. Sollte das Fonds-Guthaben einen höheren Wert als die Versicherungssumme haben, wird das Fonds-Guthaben ausgezahlt.
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Sollte ein finanzieller Engpass auftreten, kann eine Lebensversicherung "zurückgekauft" werden. Verkauft der Versicherungsnehmer die Forderung dann an einen sogenannten Factoring- Dienstleister anstatt an die Versicherungsgesellschaft, stellt er sich in der Regel besser.